Firma


Bei der Auswahl des zulässigen Firmennamens und der Klärung von Zweifelsfragen ist der Notar behilflich.

Die "Firma" ist der Name, mit dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und im Geschäftsverkehr auftritt.

Die Firma muss so gewählt werden, dass sie zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet ist und sich von anderen Firmen deutlich unterscheidet. Der Firmenname kann auf dem Namen des Inhabers (Personenfirma, z.B. "Klaus Walter Hartmann OHG") oder dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens beruhen (Sachfirma, z.B. "Autoverwertung und Recycling GmbH"). Zulässig sind neuerdings auch unterscheidungskräftige Phantasienamen, die nicht dem Unternehmensgegenstand entnommen sind (z.B. "Paradiso GmbH" für Sonnenstudio).

In jedem Fall muss sich die Rechtsform des Unternehmens aus einem entsprechenden Zusatz erkennen lassen. Die Firma von Einzelkaufleuten muss seit dem 1.7.1998 den Zusatz "eingetragener Kaufmann" oder "eingetragene Kauffrau" (Abkürzung "e.K.") enthalten.


 

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